Informationen für Schutzsuchende aus der Ukraine
Geflüchtete aus der Ukraine, die den vorübergehenden Schutzstatus erhalten, können ab dem 1. Juni 2022 Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII erhalten.
Voraussetzung dafür ist eine Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer aufgrund der Registrierung ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 AufenthG.
Eine hierfür notwendige gesetzliche Anpassung ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten.
Nähere Informationen zu den Leistungen nach dem SGBII finden Sie auf folgenden Seiten auf ukrainisch:
Kurzinformation zum Bürgergeld - ukrainisch
Bürgergeld einfach erklärt - ukrainisch
Ausfüllhinweise zu den Antragsvordrucken Bürgergeld - ukrainisch
Video Bürgergeld
Video Jobturbo
Video Mitwirkungspflichten
Sie können den Antrag online ausfüllen und digital übermitteln. Der Zugang ist über den folgenden Link möglich.
Informationen und Antragsstellung Bürgergeld
Sollten Sie neben dem Antrag noch weitere Anlagen (z.B. Kinder, Partner, Einkommen etc.) benötigen, können Sie diese über folgenden Link abrufen und downloaden.
Gerne können Sie den Antrag auch ausdrucken und die Unterlagen postalisch an uns richten oder bei uns im Hausbriefkasten einwerfen.
Sollten Sie einen persönlichen Termin wünschen, bitten wir um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter 07641/9115-302.
Für die Antragsstellung benötigen wir zwingend folgende Unterlagen:
- Antrag HA (Hauptantrag) und alle notwendigen Anlagen ausgefüllt
- Kopie des Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder der Fiktionsbescheinigung aller Personen
- Anmeldung bei der gewünschten gesetzlichen Krankenkasse bzw. Angabe auf dem Antrag welche Sie gewählt haben
- Aktuelle Bankverbindung zur Überweisung der Leistungen